Notwendige Schritte
Einige Schritte m¨¹ssen die Studierenden vor ihrer Ankunft absolvieren, andere in den ersten Wochen in der Schweiz. Nutzen Sie die Anleitungen und die Tipps f¨¹r die ersten Wochen.
Vor Ihrer Ankunft in der Schweiz
- Studierende mit EU-/EFTA-?Staatsangeh?rigkeit: Sie ben?tigen kein Visum f¨¹r die Einreise in die Schweiz und m¨¹ssen nichts vor der Ankunft unternehmen.
- Studierende ohne EU-/EFTA-?Staatsangeh?rigkeit: Wenn Sie ein Visum ben?tigen, befolgen Sie f¨¹r das Visumverfahren die Anweisungen, die Sie von der Mobilit?tsstelle erhalten. Das Visumverfahren f¨¹r Studierende kann bis zu drei Monate dauern, weshalb eine rechtzeitige Beantragung des Visums entscheidend ist.
Diese Kosten h?ngen stark vom pers?nlichen Lebensstil ab, weshalb die folgenden Informationen nur grobe Richtwerte darstellen.
Das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich erachtet einen Betrag von CHF 1750 pro Monat als notwendig, worin individuelle Ausgaben f¨¹r Kleider, Freizeit, Telefon, Unvorhergesehenes nicht enthalten sind. (Studierende des D-BSSE finden den Betrag der Basler Beh?rden im Merkblatt unten.) Die Unterkunft ist in der Regel der gr?sste Kostenpunkt, da die Nachfrage hoch und das Angebot sehr beschr?nkt ist.
Austauschstudierende zahlen keine Studiengeb¨¹hren der ETH.
Zimmerpool f¨¹r Austauschstudierende
Die Zimmer-? und Wohnungsvermittlung der Universit?t Z¨¹rich (UZH) und der ETH verf¨¹gt ¨¹ber eine begrenzte Anzahl von Zimmern f¨¹r Austauschstudierende, die haupts?chlich von der WOKO zur Verf¨¹gung gestellt werden. Ein Teil der Austauschstudierenden erhalten Informationen und den Bewerbungslink per E-?Mail oder in ihrem Zulassungsschreiben, sobald sie an der ETH angenommen wurden, und sollten sich sofort bewerben. (Die Z¨¹rcher Hochschulen verwalten direkt keine Unterk¨¹nfte f¨¹r Studierende.)
Die vermittelten Zimmer sind meist vollst?ndig m?blierte Einzelzimmer in Wohngemeinschaften, inkl. Bettw?sche und Internetanschluss (WLAN oder LAN). In der Regel werden das Bad, die eingerichtete K¨¹che und das Wohnzimmer geteilt. Wohngemeinschaften sind normalerweise gemischt?geschlechtlich.
Kein Zimmer aus dem Pool reserviert f¨¹r Austauschstudierende
Einige Studierende haben keinen Anspruch auf den Zimmerpool oder erhalten aufgrund der geringen Anzahl kein Zimmer aus dem Pool. Es empfiehlt sich, intensiv zu suchen und alle Suchportale t?glich zu ¨¹berpr¨¹fen, da die Angebote oft sehr kurzfristig ver?ffentlicht werden.
- Freier Wohnungsmarkt: Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich (mit oder ohne M?bel, Kochgelegenheit, Reinigung, Internet etc.). Kl?ren Sie Ihre Bed¨¹rfnisse, Ihr Budget und alle unklaren Punkte, bevor Sie sich entscheiden. Beachten Sie die hohen Mietpreise in Z¨¹rich (aufgrund der hohen Nachfrage).
- Suchen Sie eine Unterkunft, wenn Sie in Z¨¹rich sind: Weil die meisten Leute Sie vor Vertragsabschluss pers?nlich kennenlernen wollen, kann es einfacher sein, vor Ort eine Unterkunft zu finden. ?bernachten Sie zun?chst in einem Hostel oder Hotel und starten Sie Ihre Suche sofort. Nutzen Sie nebst der Online-Suche auch die vielen Anschlagbretter in den Hauptgeb?uden von ETH und UZH sowie in grossen Gesch?ften wie Coop und Migros.
- Suchen Sie ausserhalb der Stadt Z¨¹rich: Mit dem zuverl?ssigen ?ffentlichen Verkehrssystem kommen Sie von den meisten umliegenden Gemeinden schnell und einfach an die ETH ¨C und ausserdem sind die Mieten ausserhalb der Stadt oft g¨¹nstiger. Das gilt insbesondere f¨¹r den Norden und Westen von Z¨¹rich, z.B. Dietikon, D¨¹bendorf, Opfikon, Wallisellen, Winterthur, die im Kanton Z¨¹rich liegen. Wir empfehlen einen Wohnsitz im Kanton Z¨¹rich. (Hinweis: Die Informationen, die Sie bez¨¹glich Aufenthaltsbewilligung, Visum und Krankenversicherung erhalten, gelten nur f¨¹r den Kanton Z¨¹rich; die Mobilit?tsstelle ber?t nur ¨¹ber die Abl?ufe im Kanton Z¨¹rich. Zwischen den Kantonen k?nnen geringf¨¹gige Unterschiede bestehen).
- Mobilit?tsstudierende des D-?BSSE in Basel (Kanton Basel-?Stadt): DownloadLesen Sie das separate englische Merkblatt (PDF, 173 KB)vertical_align_bottom.
Heyning-?Roelli-Stiftung
Diese Stiftung unterst¨¹tzt mit Reise-? und Unterhaltsbeitr?gen begabte, aber auf zus?tzliche Finanzierung angewiesene Studierende aus dem Ausland, die einen Austausch an einer Schweizer Partnerhochschule absolvieren werden. Die Antr?ge werden sorgf?ltig gepr¨¹ft und die am besten geeigneten Antr?ge erhalten Unterst¨¹tzung.
Bewerbungsfrist
- 20. April, 24.00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahrs f¨¹r das kommende Herbstsemester
- 20. Oktober, 24.00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahrs f¨¹r das kommende Fr¨¹hlingssemester
Zeno Karl Schindler Stiftung
Diese Stiftung bietet u.a. Unterst¨¹tzung f¨¹r Studierende der Ingenieur-? und Umweltnaturwissenschaften.
?Supervisors' scholarship for mobility students (incoming)? f¨¹r Forschungsprojekte, Bachelor-? oder Master-?Arbeiten
Ó¢»ÊÓéÀÖ haben eigene finanzielle Mittel, ¨¹ber die sie frei verf¨¹gen. Sie k?nnen sich bei Ihrer Professur (Supervisor) nach der M?glichkeit eines Stipendiums aus deren Mitteln erkundigen.
Andere
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversit?t, bei Stiftungen in Ihrem Herkunftsland und in Ihrer Regierung, ob es Stipendien f¨¹r ein Auslandsstudium gibt. Die obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollst?ndigkeit und listet nur die uns bekannten Stipendien auf.
In Ihren ersten Wochen an der ETH
Zu Beginn Ihrer Zeit an der ETH werden Sie Ihren Studierendenausweis abholen.
Studierende auf Ó¢»ÊÓéÀÖ Z¨¹rich
(Zus?tzliche ?ffnungszeiten werden kurz vor Semesterbeginn erg?nzt.)
Studierende auf Ó¢»ÊÓéÀÖ Basel
Download vertical_align_bottom ?ffnen Sie das Merkblatt f¨¹r mehr Informationen (PDF, 173 KB)- Sie ben?tigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich l?nger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten (unabh?ngig von Ihrer Staatsangeh?rigkeit).
- Sie m¨¹ssen sich innerhalb von 14 Tagen an Ihrem Wohnsitz anmelden. Die Bewilligung wird an Ihrem Wohnort ausgestellt.
- Ihre Aufenthaltsbewilligung wird f¨¹r die von der ETH best?tigte Dauer Ihres Mobilit?tsaufenthalts ausgestellt. Diese Dauer l?uft ab dem Tag Ihrer Einreise in die Schweiz. Sie sollten darum nicht vor dem von uns best?tigten Studienbeginn auf der Mobilit?tsbest?tigung einreisen (?official confirmation of acceptance?). Das gilt insbesondere f¨¹r alle Studierenden ohne EU/EFTA-?Staatsangeh?rigkeit (unabh?ngig von der Visumspflicht), auch wenn die Erm?chtigung zur Visumserteilung bzw. das ausgestellte Visum theoretisch eine fr¨¹here Einreise erlauben w¨¹rde.
- Der Kanton Z¨¹rich verlangt von allen ausl?ndischen Staatsangeh?rigen, dass Sie w?hrend der gesamten Aufenthaltsdauer in der Schweiz ¨¹ber finanzielle Mittel von mindestens 1750 Schweizer Franken pro Monat verf¨¹gen.
Falls Sie noch keine Aufenthaltsbewilligung haben
chevron_right Erfahren Sie, wie Sie eine bekommenWenn Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung haben
Sie haben zwei M?glichkeiten.
- Sie verl?ngern Ihre Aufenthaltsbewilligung im Kanton Ihrer Heimhochschule f¨¹r die Dauer Ihres Mobilit?tsaufenthalts und behalten Ihre Adresse. In diesem Fall beantragen Sie nach Ihrer Ankunft in Z¨¹rich einen so genannten Wochenaufenthalt. Diese Option setzt voraus, dass Sie an den Wochenenden nach Hause fahren.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Ihrer Heimhochschule aufgeben m¨¹ssen, m¨¹ssen Sie mindestens drei Monate im Voraus einen Kantonswechsel f¨¹r den Umzug nach Z¨¹rich beantragen. Wenn das auf Sie zutrifft, senden Sie die folgenden Unterlagen an das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich (Adresse: Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich, Berninastrasse 45, 8090 Z¨¹rich).
- Begleitschreiben (Betreff: "Gesuch um Kantonswechsel"). Erl?utern Sie ausf¨¹hrlich, warum Sie nach Z¨¹rich ziehen m¨¹ssen und welche Pl?ne Sie nach Ihrem Mobilit?tsaufenthalt haben.
- Kopie der aktuellen Aufenthaltsbewilligung
- Kopie der Aufnahmebest?tigung zum Mobilit?tsaufenthalt an der ETH
- Nachweis ¨¹ber ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 1750 CHF pro Monat)
Nach Schweizer Gesetz m¨¹ssen alle Personen, die l?nger als 90 Tage in der Schweiz wohnen, bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert sein. Sie m¨¹ssen sich nach Ihrer Ankunft in der Schweiz um dieses Thema k¨¹mmern.
- Studierende mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-?Land: Sie d¨¹rfen sich unter gewissen Bedingungen von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie eine Befreiung beantragen.
- Studierende mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land: Sie m¨¹ssen gem?ss den Anweisungen des Schweizer Gesetzes versichert sein.
- Studierende ohne Schweizer Staatsangeh?rigkeit von Partnerhochschulen in der Schweiz m¨¹ssen pr¨¹fen, dass sie bei einem Kantonswechsel oder der Anmeldung f¨¹r Wochenaufenthalt versichert sind.
- chevron_right Erfahren Sie mehr ¨¹ber Schweizer Krankenversicherungen
- chevron_right Studierende aus EU-/EFTA-?L?ndern: Informieren Sie sich, was Sie tun M?SSEN
- chevron_right Studierende aus Nicht-?EU-/EFTA-?L?ndern: Informieren Sie sich, was Sie tun M?SSEN
- chevron_right Erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn Sie krank sind
- chevron_right Erhalten Sie schnell Antworten auf Fragen zur Krankenversicherung
- Wenn Sie eine schweizerische Krankenversicherung f¨¹r internationale Studierende abgeschlossen haben oder wenn Sie Inhaber einer EHIC-Karte sind und eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben, sind Sie f¨¹r alle Unf?lle, die Sie erleiden, versichert. Das gilt jedoch nur, wenn Sie kein Einkommen haben. Stipendien oder Beihilfen werden nicht als Einkommen betrachtet.
- Wenn Sie eine zus?tzliche Anstellung haben, sollte die Unfallversicherung von Ihrem Arbeitgeber ¨¹bernommen werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig.
- Die ETH ist mit einem hohen Selbstbehalt gegen Sachsch?den versichert. Bei Sch?den an Einrichtung oder Ger?ten, welche durch Studierende grobfahrl?ssig verursacht worden sind (z.B. in Praktika oder bei Studien-?, Bachelor-? oder Master-?Arbeiten), kann die ETH die daf¨¹r verantwortliche Person ganz oder teilweise zur ?bernahme des Schadens verpflichten.
- Zur Deckung dieses Risikos empfiehlt die ETH Studierenden dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie versichert gegen¨¹ber Dritten verursachte Personen-? und Sachsch?den. Sie deckt auch Risiken ausserhalb der ETH, aus denen teure Sch?den entstehen k?nnen (z.B. Mietersch?den, Sch?den an Mitbeteiligten in Unf?llen etc.). Versicherungspr?mien sind niedriger als die Kosten eines m?glichen Schadens.
- Die Privathaftpflichtversicherung wird oft in Kombination mit einer Hausratversicherung angeboten. Die Hausratversicherung deckt nebst Sch?den am Hausrat, welche durch Feuer und Wasser verursacht werden, abh?ngig vom Versicherungsvertrag z.B. auch Diebstahl. F¨¹r Studierende, die wertvolle Gegenst?nde (z. B. Laptops, Instrumente, Fahrrad etc.) besitzen, ist eine solche Versicherung gegebenenfalls empfehlenswert.
- Manche Vermieterinnen und Vermieter verlangen f¨¹r den Abschluss eines Mietvertrages den Nachweis Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Kurz vor Ihrer Ankunft werden die Event-Daten f¨¹r die neuen Austauschstudierenden auf unserer Website ver?ffentlicht. Die Austauschstudierenden werden benachrichtigt, sobald das erledigt ist, und m¨¹ssen einige dieser Events besuchen. Auf der Event-Seite sind auch empfohlene Event-Plattformen aufgef¨¹hrt.
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Von Studierenden f¨¹r Studierende
Sie k?nnen von einer Vielzahl von Initiativen profitieren und sich auch einbringen: B¨¹chermarkt, Fotografieren, Gaming, Musik, Nachhaltigkeit, Tanzen und vieles mehr.
?Erasmus Student Network? (ESN)
Alle Mobilit?tsstudierende k?nnen am ESN teilnehmen ¨C ein Netzwerk, das kulturelle und soziale Anl?sse organisiert, Austausch-? und Gaststudierende unterst¨¹tzt und weitere Dienstleistungen wie den Tandem-?Sprachaustausch oder auch das Buddy-?System in Z¨¹rich anbietet. Durch das Buddy-?System k?nnen Sie eine Ansprechperson kennenlernen, die zur Seite steht und Ihren Start erleichtert.
Tipp: Student Project House (SPH)
Das SPH ist eine offene Plattform f¨¹r den Austausch von Ideen zwischen Studierenden aller Fachrichtungen. Hier erhalten Studierende auch Unterst¨¹tzung bei der Umsetzung ihrer Ideen. Auch Sie k?nnen vom ?ideaspace? und ?makerspace? des SPH profitieren. Zudem k?nnen Sie dort viele talentierte und motivierte Studierende kennenlernen. (Im SPH k?nnen keine Kreditpunkte erworben werden.)
- chevron_right Erfahren Sie mehr ¨¹ber Nachhaltigkeit an der ETH (z.B. Landkarte, Exkursionen, was Sie tun k?nnen und mehr)
- chevron_right Lernen Sie den Transport kennen: ?ffentlicher Verkehr, Shuttlebus, Fahrrad und mehr
- externe Seite call_made Holen Sie sich Tipps vom ?GreenErasmus Portal? (auf Englisch)
Im Ausland zu studieren kann einen Sprung ins Unbekannte bedeuten: neue Leute, neue Sprache, anderes Hochschulsystem, kulturelle Unterschieden. Das kann Spass machen und ist ein wertvoller Bestandteil Ihrer Auslandserfahrung, wobei der Umgang mit so viel Ver?nderung auch eine Herausforderung sein kann. Der Leitfaden hilft Ihnen, einen ?Kulturschock? zu vermeiden, zu erkennen und zu bew?ltigen.